Wer heiratet möchte verständlicherweise nicht über Trennung nachdenken.
Die Scheidungsrate zeigt aber leider deutlich, dass der Fall der Fälle
viel zu oft eintritt.
Ohne einen Ehevertrag sieht die
rechtliche Situation so aus:
- Die Ehepartner sind zur ehelichen
Lebensgemeinschaft verpflichtet
- Es besteht gegenseitige
Unterhaltsverpflichtung während aber auch nach der Ehe
- Es besteht eine Zugewinngemeinschaft.
Bei Scheidung werden die gemeinsam erwirtschafteten Güter vollständig
aufgeteilt
- Es besteht Versorgungsausgleich, das heißt
im Falle einer Scheidung werden auch Rentenanwartschaften und
Altersversorgung ausgeglichen
Mit Ehevertrag kann man
die einzelnen Verhältnisse, z.B. Vermögen, Unterhaltszahlungen,
Sorgerecht, Versorgungsausgleich usw. regeln.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- wenn ein Partner Vermögen oder hohe
Schulden mit in die Ehe bringt
- wenn ein Partner selbständig oder
freiberuflich tätig ist
- wenn hohe Erbschaften in der Ehe
erwartet werden
- wenn ein Partner den anderen voll
finanziert
- wenn beide Partner gleichviel verdienen
und keine Kinder geplant sind
Wann kann ein Ehevertrag geschlossen
werden?
Jederzeit. Man kann den Vertrag vor der
Hochzeit aber auch jederzeit danach abschließen. Er sollte von einem
Anwalt entworfen werden und muss nach der Unterzeichnung von beiden
Eheleuten von einem Notar beglaubigt werden.
Was ist nicht möglich?
Ein Ehevertrag kann für ungültig erklärt
werden, wenn er einen Partner arg benachteiligt oder sittenwidrig ist.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Unterhaltsverzicht vereinbart
wurde, obwohl abzusehen ist, dass der eine Ehepartner im Falle einer
Scheidung nicht in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt selbständig
zu sichern.
Welche Güterstände gibt es?
- Gesetzlicher Güterstand (ohne
vertragliche Regelungen): Zugewinnausgleich, alles was in der
Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Vermögenswerte, die schon vor
der Eheschließung vorhanden waren oder Erbschaften während der Ehe
sind davon ausgenommen
- Modifizierte
Zugewinngemeinschaft: Es wird vereinbart, dass der
Zugewinnausgleich nur im Todesfalle gilt, ansonsten aber
ausgeschlossen ist. Hier werden die Vorteile der Gütertrennung mit
einem steuerlichen Vorteil beim Erbrecht kombiniert
- Gütertrennung: jedem
Partner gehört sein Vermögen und Einkommen alleine, also vollständig
getrennte Kassen. Es empfiehlt sich bei diesem Güterstand jedoch eine
zusätzliche Regelung bezüglich eines Testaments zu treffen, da
ansonsten der überlebende Ehegatte nicht geschützt ist.
- Gütergemeinschaft: Den
Partnern gehört dann alles gemeinsam (egal ob vor oder während der
Ehe erwirtschaftet) und im Falle einer Scheidung wird geteilt. Man
kann jedoch einige Vermögensteile als „Sondergut“ ausnehmen.
Jedes Brautpaar muss selbst entscheiden, ob
und gegebenenfalls welche Regelungen getroffen werden sollen.
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